Erwerbsersatz für Selbständige

Ab Montag, 23. März 2020 können sich Selbständige für ausserordentliche Erwerbsersatzleistungen wegen dem Coronavirus anmelden.

Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März beschlossen, Selbständigerwerbenden unkompliziert eine Erwerbsersatzentschädigung wegen der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen.

Im Fokus der neuen Corona-Erwerbsersatzentschädigung sind die Selbständigerwerbenden, denn sie können keine Kurzarbeit anmelden. Viele Selbständigerwerbende sind deshalb in grosser finanzieller Not.

Allein bei der Ausgleichskasse des Kantons Zürich leisten rund 57’000 Personen die AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende.

Im Wissen, wie dringend die Betroffenen auf die neue Coronavirus-Entschädigung angewiesen sind, unternehmen die Ausgleichskassen alles ihnen Mögliche, damit das Online-Anmeldeformular schon am Montag, 23. März 2020, verfügbar ist.

Wichtig ist der Hinweis, dass sich die Betroffenen immer an ihre eigene Ausgleichskasse wenden müssen

Situation der SVA Zürich

Wir wappnen wir uns für einen grossen Ansturm. Deshalb verstärken wir unser Beratungsteam am Telefon. Ausnahmsweise sind wir deshalb am Montagmorgen erst ab 9 Uhr telefonisch erreichbar. Der Kundenempfang ist geschlossen, wir beraten am Telefon.

Beachten Sie: Da es sich um ein gemeinsames Thema aller Ausgleichskassen handelt, richten Sie allfällige Fragen bitte an die in der  Medienmitteilung aufgeführten Personen. Da alle verfügbaren Ressourcen jetzt für die Umsetzung des Bundesauftrags benötigt werden, bitten wir um Verständnis, wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf alle Nachfragen eingehen können.

Medienmitteilung der SVA zum Download